Rechtliches & Compliance
Gewährleistung & Haftung erklärt
Was gilt, wenn etwas nicht passt? Diese Seite erklärt unsere Gewährleistungs- und Haftungsregeln in verständlicher Sprache – als Erläuterung der AGB, nicht als deren Ersatz. Maßgeblich bleiben die Vertragsdokumente.
Diese Seite informiert über unsere Praxis und die Rechtslage in allgemeiner Form. Sie ist keine Rechtsberatung; verbindlich sind allein die Vertragsdokumente und die deutsche Fassung dieser Seiten.
Das 14-Tage-Nachbesserungsrecht
Nach Lieferung haben Sie 14 Tage, um Beanstandungen zu melden; berechtigte Punkte bessern wir ohne Zusatzkosten nach. Das ist bewusst großzügiger organisiert als der bloße Gesetzeswortlaut: Sie müssen nicht juristisch argumentieren, eine nachvollziehbare Beschreibung genügt. Können wir einen berechtigten Mangel nicht beheben, erstatten wir anteilig.
Was ein Mangel ist – und was Geschmack
Maßstab ist das Angebot: Fehlt Zugesagtes, ist etwas falsch übersetzt oder funktioniert Vereinbartes nicht, liegt ein Mangel vor. Stilfragen innerhalb des vereinbarten Rahmens („anderer Ton möglich, aber nicht falsch“) sind Gegenstand der Korrekturschleifen, die in den Paketen enthalten sind – wir behandeln sie kulant, aber sie sind keine Mängel im Rechtssinn.
Haftungsrahmen
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Diese Struktur entspricht dem in Deutschland anerkannten Standard und steht so in den AGB.
Besonderheit maschineller Übersetzungen
Maschinelle Übersetzungen ohne gebuchte muttersprachliche Prüfung sind als solche gekennzeichnet und stellen keine beglaubigten Übersetzungen dar; für ihre Eignung zu amtlichen Zwecken übernehmen wir keine Gewähr. Für geschäftskritische Inhalte empfehlen wir stets die Prüfstufe – genau dafür ist sie da.
Verjährung & Dokumentation
Gewährleistungsansprüche zwischen Unternehmern verjähren nach den gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Fristen; Details regeln die AGB. Jede Beanstandung und ihre Lösung dokumentieren wir schriftlich – dieselbe Nachvollziehbarkeit, die wir bei Übersetzungsentscheidungen pflegen, gilt auch hier.
Praxisbeispiel Schritt für Schritt
Stellen Sie sich vor, Sie erhalten eine von uns übersetzte Website. Beim Durchlesen fällt Ihnen auf, dass ein Fachbegriff im englischen Teil nicht korrekt übertragen wurde. Sie melden diesen Punkt innerhalb der 14-Tage-Frist per E-Mail an unseren Support – eine knappe Beschreibung reicht völlig aus. Wir bestätigen den Eingang und prüfen Ihren Hinweis anhand des Angebots. Handelt es sich um eine Abweichung von der vereinbarten Übersetzung, liegt ein Mangel vor. Wir setzen einen unserer muttersprachlichen Übersetzer auf die Korrektur an, der die Stelle berichtigt. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie die überarbeitete Datei. Sollte die Korrektur ausnahmsweise nicht möglich sein – etwa weil der Fehler bereits in der Ausgangsdatei steckt – erstatten wir Ihnen den anteiligen Preis. Dieses Vorgehen ist bewusst einfach gehalten: Sie müssen keine Formalitäten beachten, sondern lediglich sachlich vortragen, was nicht stimmt. Wir dokumentieren den Vorgang schriftlich, sodass für beide Seiten klar ist, wie der Fall gelöst wurde.
Interner Ablauf bei uns
Sobald Ihre Beanstandung bei uns eingeht, wird sie von unserem Qualitätsteam erfasst. Wir prüfen, ob die Rüge innerhalb der 14-Tage-Frist liegt und ob der geschilderte Punkt vom Angebot abweicht. Ist dies der Fall, wird der Vorgang an den zuständigen Projektleiter weitergeleitet, der gemeinsam mit dem Übersetzer die Korrektur veranlasst. Bei einfachen Fehlern erfolgt die Berichtigung direkt in der Datei; bei komplexeren Abstimmungen stimmen wir uns mit Ihnen ab. Parallel dokumentieren wir den gesamten Vorgang – von der Eingangsmeldung bis zur Lösung. Diese Dokumentation dient nicht nur der Transparenz, sondern auch der internen Qualitätssicherung: Wir analysieren wiederkehrende Muster und verbessern unsere Prozesse. Sollte ein Mangel nicht behebbar sein, wird der anteilige Betrag umgehend erstattet. Unser Ziel ist es, jede Beanstandung innerhalb weniger Werktage abzuschließen. Beachten Sie bitte, dass die Verjährungsfristen bei Unternehmern gesondert geregelt sind; die Einzelheiten entnehmen Sie unseren AGB. Wir legen Wert auf eine faire und pragmatische Abwicklung – genau wie bei unseren Übersetzungen.
Häufige Missverständnisse
In der Praxis begegnen uns immer wieder dieselben Unklarheiten. Ein weitverbreiteter Irrglaube ist, dass jede subjektive Unzufriedenheit mit dem Übersetzungsstil ein Gewährleistungsfall sei. Tatsächlich ist ein Mangel nur dann gegeben, wenn die Leistung objektiv vom vereinbarten Inhalt abweicht – etwa ein falscher Fachbegriff oder eine ausgelassene Passage. Stilistische Präferenzen wie „etwas formeller bitte“ fallen dagegen in den Bereich der Korrekturschleifen, die Bestandteil Ihrer Paketleistung sind. Wir gehen hier kulant vor, aber rechtlich handelt es sich nicht um einen Mangel. Ein weiteres Missverständnis betrifft die 14-Tage-Frist: Sie ist keine starre Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Mängeln, sondern ein bewusst kundenfreundliches Angebot, innerhalb dessen wir besonders schnell und unkompliziert nachbessern. Selbst nach Ablauf dieser Frist können Sie sich an uns wenden – die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt. Schließlich wird oft angenommen, dass maschinelle Übersetzungen ohne Prüfstufe denselben Qualitätsstandard hätten wie geprüfte. Hier ist wichtig zu verstehen, dass diese Übersetzungen explizit als maschinell gekennzeichnet sind und keine Gewähr für amtliche Zwecke übernommen wird. Unsere Empfehlung lautet daher: Für geschäftskritische Inhalte immer die Prüfstufe buchen. Dieses Verständnis hilft, Erwartungen von Anfang an richtig zu setzen und Missverständnisse zu vermeiden.
Was das für Kunden konkret bedeutet
Für Sie als Kunde bedeutet unser Gewährleistungssystem vor allem Planungssicherheit und geringen Aufwand im Beanstandungsfall. Sie müssen keine rechtlichen Feinheiten kennen: Eine einfache, sachliche Beschreibung des Problems reicht aus, um die 14-tägige Nachbesserungsfrist zu nutzen. Der gesamte Prozess ist darauf ausgelegt, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir uns um die Korrektur kümmern. Falls ein Mangel nicht behebbar ist – zum Beispiel, weil der Fehler bereits in Ihrer Ausgangsdatei steckt – erhalten Sie eine anteilige Erstattung, ohne dass Sie langwierig verhandeln müssen. Dieses Vorgehen schafft Vertrauen: Sie wissen, dass wir im Fehlerfall nicht auf Formalitäten bestehen, sondern pragmatisch lösen. Gleichzeitig sind die Haftungsgrenzen klar definiert: Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir begrenzt, was für beide Seiten kalkulierbar bleibt. Für Sie als Unternehmer bedeutet das, dass Sie kein unkalkulierbares Risiko eingehen. Ein weiterer praktischer Aspekt: Die Dokumentation jedes Vorgangs dient nicht nur der Transparenz, sondern auch der internen Qualitätssicherung. Wiederkehrende Fehlermuster erkennen wir und verbessern unsere Prozesse. Davon profitieren Sie langfristig durch steigende Übersetzungsqualität. Zusammengefasst: Unser System ist kundenfreundlich, transparent und darauf ausgerichtet, Ihr Risiko zu minimieren – ohne dass Sie juristische Expertise benötigen.
Zusammenspiel mit unseren anderen Richtlinien
Unsere Gewährleistungs- und Haftungsregeln sind nicht isoliert zu betrachten, sondern greifen nahtlos in unsere übrigen Richtlinien und Prozesse ein. Ein Beispiel ist die Dokumentationspflicht: Dieselbe Sorgfalt, die wir bei Übersetzungsentscheidungen an den Tag legen – etwa durch Erfassung von Terminologiedatenbanken oder Glossaren – wenden wir auch bei der Bearbeitung von Beanstandungen an. Jeder Gewährleistungsfall wird schriftlich festgehalten, sodass für beide Seiten nachvollziehbar ist, was bemängelt wurde und wie die Lösung aussah. Ein weiteres Zusammenspiel besteht mit unseren Korrekturschleifen: Diese sind in den Paketen enthalten und dienen dazu, stilistische Anpassungen vorzunehmen, die streng genommen keine Mängel sind. Wenn Sie also während der Korrekturschleife Änderungswünsche äußern, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen, greifen nicht die Gewährleistungsfristen, sondern die Regelungen zu Zusatzleistungen. Auch die Haftungsrahmen beeinflussen, wie wir mit Ansprüchen umgehen: Wenn ein Mangel auf grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückgeht, greift die unbeschränkte Haftung – das ist in unserem Qualitätsmanagement verankert. Schließlich ist die klare Kennzeichnung maschineller Übersetzungen eine Vorgabe, die sowohl in unseren Richtlinien als auch in der Gewährleistung explizit erwähnt wird. Dieses ineinandergreifende System stellt sicher, dass Sie stets genau wissen, woran Sie sind – egal, ob es um Qualität, Mängel oder Haftung geht.
Praxisbeispiel Schritt für Schritt
Stellen Sie sich vor, Sie erhalten eine von uns übersetzte Website. Beim Durchlesen fällt Ihnen auf, dass ein Fachbegriff im englischen Teil nicht korrekt übertragen wurde. Sie melden diesen Punkt innerhalb der 14-Tage-Frist per E-Mail an unseren Support – eine knappe Beschreibung reicht völlig aus. Wir bestätigen den Eingang und prüfen Ihren Hinweis anhand des Angebots. Handelt es sich um eine Abweichung von der vereinbarten Übersetzung, liegt ein Mangel vor. Wir setzen einen unserer muttersprachlichen Übersetzer auf die Korrektur an, der die Stelle berichtigt. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie die überarbeitete Datei. Sollte die Korrektur ausnahmsweise nicht möglich sein – etwa weil der Fehler bereits in der Ausgangsdatei steckt – erstatten wir Ihnen den anteiligen Preis. Dieses Vorgehen ist bewusst einfach gehalten: Sie müssen keine Formalitäten beachten, sondern lediglich sachlich vortragen, was nicht stimmt. Wir dokumentieren den Vorgang schriftlich, sodass für beide Seiten klar ist, wie der Fall gelöst wurde. Ein weiteres Beispiel: Sie bestellen eine Übersetzung mit spezifischen Terminologievorgaben. Nach Lieferung stellen Sie fest, dass der Hauptbegriff im Zieltext durchgängig falsch übersetzt wurde. Auch hier genügt eine kurze Meldung. Wir korrigieren umgehend und liefern eine bereinigte Version. Sollte die Korrektur aufgrund von Lieferfristen nicht mehr rechtzeitig möglich sein, bieten wir eine anteilige Erstattung oder eine Gutschrift für künftige Aufträge an. Die Dokumentation dieses Vorgangs hilft uns zudem, unsere Qualitätsprüfung weiter zu schärfen.
Häufige Missverständnisse
Ein häufiges Missverständnis betrifft die Abgrenzung zwischen Mangel und Stilfrage. Ein Mangel im Rechtssinn liegt nur vor, wenn die vereinbarte Übersetzung inhaltlich fehlerhaft ist oder zugesagte Merkmale fehlen. Nicht dazu gehören persönliche Präferenzen, etwa ein anderer Ton oder eine andere Wortwahl, solange die Übersetzung fachlich korrekt ist. Solche stilistischen Änderungen sind Gegenstand der Korrekturschleifen, die in unseren Paketen enthalten sind, und werden kulant behandelt – sie fallen aber nicht unter die Gewährleistungsregel. Ein weiteres Missverständnis betrifft die Frist: Die 14-Tage-Frist bezieht sich auf die Meldung, nicht auf die Behebung. Wenn Sie rechtzeitig melden, haben wir ausreichend Zeit für die Nachbesserung. Auch wird oft angenommen, dass jede Beanstandung automatisch zu einer kostenlosen Neuanfertigung führt. Das ist nicht der Fall: Wir bessern nach, wenn ein berechtigter Mangel vorliegt. Liegt kein Mangel vor, aber Sie wünschen eine Anpassung außerhalb des Vereinbarten, kann dies als zusätzlicher Auftrag angeboten werden. Ein weiterer Punkt: Die maschinelle Übersetzung ohne Prüfstufe ist als solche gekennzeichnet; sie unterliegt den gleichen Gewährleistungsregeln, jedoch mit dem Hinweis, dass sie für amtliche Zwecke nicht geeignet ist. Kunden verwechseln manchmal diese Kennzeichnung mit einem Mangel, obwohl sie eine transparente Beschreibung des Leistungsniveaus ist.
Zusammenspiel mit unseren anderen Richtlinien
Unsere Gewährleistungs- und Haftungsregeln stehen im Einklang mit unseren anderen Richtlinien, etwa der Datenschutz- und der Qualitätssicherungspolitik. Wenn Sie eine Beanstandung melden, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nur im erforderlichen Umfang und gemäß unserer Datenschutzerklärung. Die Dokumentation von Mängeln dient nicht nur der Gewährleistungsabwicklung, sondern auch der internen Qualitätssicherung: Wir analysieren wiederkehrende Fehlermuster und leiten daraus Prozessverbesserungen ab – das fließt in unsere Qualitätsrichtlinie ein. Zudem ergänzt sich die Gewährleistung mit unserer Korrekturschleifen-Regelung: Korrekturschleifen innerhalb der Pakete decken stilistische Anpassungen ab, während die Gewährleistung echte Mängel behandelt. Beide Mechanismen sind so ausgelegt, dass Sie als Kunde klare Wege haben, um mit uns in Kontakt zu treten. Auch unsere Vergütungsregelungen – etwa anteilige Erstattung bei nicht behebbaren Mängeln – sind transparent in den AGB festgehalten. Sollten Sie neben der Gewährleistung weitere Ansprüche aus anderen Richtlinien geltend machen wollen, etwa aus der Datenschutzverletzung, prüfen wir dies selbstverständlich separat. Die Gewährleistung ist ein Baustein in unserem Serviceversprechen, aber nicht der einzige. Für spezifische Fragen verweisen wir auf die jeweiligen Richtlinien, die auf unserer Website einsehbar sind.
Stand dieser Information: Juli 2026 – wir aktualisieren bei Änderungen der Rechtslage oder unserer Abläufe.