Rechtliches & Compliance
Marken- & Logonutzung
„Baduno“ ist unser Name und unser Zeichen. Diese Seite regelt, wie Kunden, Partner und Presse Name und Logo der Baduno GmbH verwenden dürfen – und wo die Grenzen liegen.
Diese Seite informiert über unsere Praxis und die Rechtslage in allgemeiner Form. Sie ist keine Rechtsberatung; verbindlich sind allein die Vertragsdokumente und die deutsche Fassung dieser Seiten.
Zulässige Nutzung ohne Einzelfreigabe
Presseberichterstattung über Baduno darf Name und Logo unverändert nutzen; Kunden dürfen wahrheitsgemäß angeben, mit uns zu arbeiten („Lokalisierung: Baduno GmbH“). Verlinkungen auf baduno.com sind willkommen und bedürfen keiner Genehmigung.
Partner-Nutzung
Empfehlungs- und Technologiepartner erhalten mit Vertragsschluss ein einfaches Nutzungsrecht am Logo für die Dauer der Partnerschaft, beschränkt auf die wahrheitsgemäße Darstellung der Zusammenarbeit. White-Label-Partner verzichten vereinbarungsgemäß auf unsere Nennung – dort treten wir bewusst nicht in Erscheinung.
Unzulässige Nutzung
Unzulässig sind: Veränderung oder Verfremdung des Logos, Nutzung in irreführendem Kontext (etwa als vermeintliche Zertifizierung), Registrierung verwechslungsfähiger Domains oder Marken sowie jede Verwendung, die eine nicht bestehende Geschäftsbeziehung suggeriert. Bei Verstößen behalten wir uns markenrechtliche Schritte vor.
Dateien & Vorgaben
Logodateien in druck- und webfähigen Formaten sowie knappe Gestaltungsvorgaben (Schutzraum, Mindestgröße, Farbwerte) stellen wir auf Anfrage über [email protected] bereit. Bitte verwenden Sie ausschließlich diese Originaldateien.
Praxisbeispiel Schritt für Schritt
Angenommen, ein Kunde aus dem Maschinenbau möchte auf seiner Website einen Hinweis auf die Zusammenarbeit mit Baduno platzieren. Der zuständige Marketingmitarbeiter prüft zunächst die interne Kommunikationsrichtlinie. Schritt 1: Er stellt fest, dass die wahrheitsgemäße Angabe „Lokalisierung: Baduno GmbH“ ohne Einzelfreigabe zulässig ist. Schritt 2: Um das Logo korrekt einzubinden, sendet er eine E-Mail an [email protected] mit der Bitte um Logodateien. Baduno antwortet mit einem Link zu druck- und webfähigen Formaten sowie den Gestaltungsvorgaben (Schutzraum, Mindestgröße, Farbwerte). Schritt 3: Der Mitarbeiter setzt das Logo unverändert gemäß den Vorgaben ein – etwa im Footer der Seite mit einem Link zu baduno.com. Schritt 4: Vor Veröffentlichung kontrolliert er, ob das Logo verfremdet oder in irreführendem Kontext steht (z. B. als Gütesiegel). Da dies nicht der Fall ist, kann die Seite wie geplant online gehen. Bei Fragen zur korrekten Darstellung steht Baduno jederzeit per E-Mail zur Verfügung. So wird sichergestellt, dass die Nutzung den Richtlinien entspricht und markenrechtliche Konflikte vermieden werden.
Häufige Missverständnisse
Im Kontakt mit Kunden und Partnern tauchen immer wieder ähnliche Unklarheiten auf. Ein verbreiteter Irrglaube ist, dass jede Nennung des Namens Baduno einer gesonderten Genehmigung bedarf. Tatsächlich dürfen Presse und Kunden den Namen ohne Freigabe verwenden, solange die Darstellung sachlich und wahrheitsgemäß ist – etwa in einem Testbericht oder als Referenz. Ein zweites Missverständnis betrifft die Veränderung des Logos. Manche Nutzer denken, sie dürften das Logo farblich anpassen oder in andere Grafiken einbetten. Die Richtlinie untersagt jedoch jede Veränderung oder Verfremdung; ausschließlich die Originaldateien sind zu verwenden. Ein dritter Punkt: Die Möglichkeit, Partner-Logo zu nutzen, wird häufig mit einer allgemeinen Erlaubnis verwechselt. Nur wer einen schriftlichen Partnerschaftsvertrag hat, erhält ein einfaches Nutzungsrecht – und auch dann nur für die Dauer der Partnerschaft. White-Label-Partner wiederum verzichten vertragsgemäß ganz auf die Nennung von Baduno. Diese Abgrenzung ist wichtig, um Missbrauch zu vermeiden. Wer unsicher ist, kann jederzeit bei [email protected] nachfragen – wir klären gern, ob eine geplante Verwendung zulässig ist.
Was das für Kunden konkret bedeutet
Für Kunden der Baduno GmbH ergeben sich aus der Markenrichtlinie klare Handlungsspielräume. Sie dürfen unsere Zusammenarbeit gegenüber Dritten erwähnen, solange dies der Wahrheit entspricht. Ein typischer Satz wie „Unser Übersetzungsprojekt wurde von Baduno GmbH lokalisiert“ ist ohne Weiteres zulässig. Auch die Verlinkung auf baduno.com ist willkommen und bedarf keiner Genehmigung. Möchte ein Kunde das Logo verwenden – etwa in einer Referenzliste –, muss er es unverändert aus den offiziellen Dateien übernehmen. Die dafür nötigen Logodateien und Gestaltungsvorgaben stellt Baduno auf Anfrage bereit. Wichtig: Das Logo darf nicht als Qualitätssiegel oder Zertifikat missverstanden werden. Es signalisiert lediglich die geschäftliche Beziehung. Ebenso wenig darf der Kunde den Eindruck erwecken, er sei Teil von Baduno oder biete selbst Lokalisierungsleistungen unter dem Namen Baduno an. Die Grenze ist erreicht, wenn aus der Nennung eine irreführende Geschäftsbeziehung konstruiert wird. Werden diese Regeln beachtet, ist ein positiver und rechtssicherer Auftritt der eigenen Marke in Verbindung mit Baduno problemlos möglich. Bei Fragen zu konkreten Darstellungen hilft das Team von Baduno unter [email protected] gerne weiter.
Zusammenspiel mit unseren anderen Richtlinien
Die Marken- und Logonutzung ist nicht isoliert zu betrachten, sondern steht im Kontext weiterer Baduno-Richtlinien, etwa zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz. Wenn ein Kunde oder Partner Baduno in einer Veröffentlichung nennt, darf dadurch keine vertrauliche Information preisgegeben werden – etwa konkrete Projektinhalte oder technische Details, die Gegenstand einer gesonderten Geheimhaltungsvereinbarung sind. Die Nutzung des Logos impliziert kein Recht, interne Abläufe oder nicht öffentliche Geschäftszahlen zu kommunizieren. Ebenso ist zu beachten, dass Kundenreferenzen oder Partnerlisten, die Baduno online veröffentlicht, selbstverständlich nur mit Einwilligung der genannten Unternehmen erfolgen. Wer uns als Referenz führt, sollte dies mit seinem Ansprechpartner bei Baduno abstimmen, um sicherzustellen, dass die Darstellung korrekt und aktuell ist. Auch die Nutzung des Logos auf Social-Media-Plattformen unterliegt den gleichen Vorgaben: Nur Originaldateien, kein Verfremden, keine irreführenden Kontexte. Sollte eine gemeinsam erstellte Fallstudie oder eine Pressemitteilung geplant sein, ist es empfehlenswert, frühzeitig die Kommunikationsabteilung von Baduno einzubeziehen. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und beide Seiten stellen sicher, dass Marke und Botschaft konsistent bleiben. Bei Fragen zum Zusammenspiel der einzelnen Richtlinien hilft das Team von Baduno gern weiter – einfach eine E-Mail an [email protected].
Interner Ablauf bei uns
Die Bearbeitung einer Anfrage zur Logonutzung durchläuft bei Baduno einen festgelegten internen Prozess, der eine schnelle und verbindliche Rückmeldung gewährleistet. Wenn Sie eine E-Mail an [email protected] mit der Bitte um Logodateien senden, wird diese zunächst von der Assistenz der Geschäftsführung gesichtet. In der Regel erfolgt innerhalb von zwei Arbeitstagen eine Antwort mit einem Link zu einem geschützten Bereich, in dem die Logodateien in verschiedenen Formaten (EPS, PNG, JPG) und den aktuellen Gestaltungsvorgaben bereitliegen. Bei Anfragen, die über die reine Dateibereitstellung hinausgehen – etwa die Prüfung einer geplanten Verwendung – wird die E-Mail an die zuständige Rechts- oder Marketingabteilung weitergeleitet. Der dortige Mitarbeiter prüft den Sachverhalt anhand der internen Checkliste: Ist die Verwendung wahrheitsgemäß? Wird das Logo unverändert und gemäß den Vorgaben eingesetzt? Besteht eine vertragliche Grundlage (z. B. Partnerschaftsvertrag)? Handelt es sich um einen zulässigen Presse- oder Kundenkontext? Erst nach positiver Prüfung wird eine Freigabe erteilt. Bei Verstößen oder unklaren Fällen wird der Anfragende kontaktiert und um Anpassung gebeten. Dieser Prozess stellt sicher, dass die Marke einheitlich geschützt wird und Kunden sowie Partner schnell die benötigten Materialien erhalten.
Begriffe verständlich erklärt
Auf dieser Seite werden verschiedene Fachbegriffe verwendet, die wir hier kurz erläutern möchten, um Missverständnisse zu vermeiden. „Einfaches Nutzungsrecht“ bedeutet, dass der Partner das Logo verwenden darf, jedoch ohne Ausschließlichkeitsanspruch. Baduno kann das Logo also auch anderen Partnern oder selbst nutzen. Das Recht ist nicht übertragbar und endet mit der Partnerschaft. „White-Label-Partner“ sind Unternehmen, die Baduno-Technologie oder -Dienstleistungen unter eigenem Namen anbieten. Vertraglich ist vereinbart, dass Baduno in diesem Kontext nicht sichtbar wird – weder durch Logo noch durch Namensnennung. Der Partner verzichtet also bewusst auf die Baduno-Marke. „Verfremdung“ meint jede Veränderung des Logos, die über die reine Größenanpassung oder das Einhalten des Schutzraums hinausgeht. Dazu zählen etwa Farbänderungen, Hinzufügen von Schatten, Drehungen oder das Einbetten in andere Grafiken. „Schutzraum“ ist der Mindestabstand, der um das Logo herum freigehalten werden muss, damit es nicht mit anderen Elementen kollidiert. Die genauen Maße sind in den Gestaltungsvorgaben enthalten. „Mindestgröße“ gibt an, wie klein das Logo dargestellt werden darf, um Lesbarkeit und Wiedererkennung zu gewährleisten. Diese Werte werden mit den Logodateien übermittelt. Falls ein Begriff unklar bleibt, steht Baduno jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.
Interner Ablauf bei uns
Wenn eine Anfrage zur Logonutzung per E-Mail an [email protected] eingeht, durchläuft sie einen standardisierten internen Prozess. Zunächst prüft der zuständige Mitarbeiter, ob der Anfragende als Kunde, Partner oder Pressevertreter eingeordnet werden kann. Diese Einordnung bestimmt, ob eine sofortige Freigabe möglich ist oder ob eine Rücksprache mit der Geschäftsleitung erforderlich wird.
Bei Kunden- und Presseanfragen, die in den Rahmen der zulässigen Nutzung fallen, stellen wir umgehend die benötigten Logodateien sowie die aktuellen Gestaltungsvorgaben bereit. Der Vorgang wird in einem internen System dokumentiert, um nachvollziehen zu können, wer welche Dateien erhalten hat. Bei Partneranfragen prüfen wir zusätzlich den Bestand des Partnerschaftsvertrags und die darin festgelegte Nutzungsdauer.
Sollte eine gewünschte Nutzung über die standardmäßig zulässigen Formen hinausgehen – etwa die Platzierung des Logos auf Merchandise-Artikeln – leiten wir die Anfrage an die Rechtsabteilung weiter. Diese bewertet, ob eine Einzelfallgenehmigung erteilt werden kann. In jedem Fall erhalten Anfragende innerhalb von zwei Werktagen eine Rückmeldung.
Durch diesen geregelten Ablauf stellen wir sicher, dass alle Nutzungen unseres Markenzeichens einheitlich und rechtssicher erfolgen. Gleichzeitig bleibt der bürokratische Aufwand für Kunden und Partner gering, da wir klare Kriterien und schnelle Bearbeitungswege etabliert haben.
Begriffe verständlich erklärt
Um die Markenrichtlinie korrekt anwenden zu können, ist das Verständnis einiger Fachbegriffe hilfreich. Mit „einfachem Nutzungsrecht“ ist die Erlaubnis gemeint, das Logo in der unveränderten Originalfassung für einen bestimmten Zweck zu verwenden – jedoch ohne die Befugnis, es weiterzugeben oder selbst Lizenzen zu vergeben. Dieses Recht erhalten Partner mit Vertragsschluss zeitlich befristet.
„White-Label-Partner“ sind Unternehmen, die unsere Lokalisierungsdienstleistungen unter ihrem eigenen Markennamen anbieten. In diesen Fällen wird vertraglich vereinbart, dass Baduno nach außen hin nicht in Erscheinung tritt. Daher ist für diese Partner die Nutzung unseres Logos oder Namens in der Regel ausgeschlossen.
Der Begriff „Schutzraum“ bezeichnet den Mindestabstand, der um das Logo herum freigehalten werden muss, um die Wirkung nicht zu beeinträchtigen. In den Gestaltungsvorgaben ist dieser Abstand exakt definiert. Bei Verwendung auf Webseiten oder in Druckmaterialien ist darauf zu achten, dass keine Texte, Grafiken oder Ränder in diesen Bereich hineinragen.
„Verfremdung“ umfasst jede Veränderung des Logos, sei es durch Farbänderungen, Verzerrungen, Drehungen oder das Einbetten in andere Grafiken. Unsere Richtlinie verbietet solche Eingriffe ausdrücklich, um die Wiedererkennbarkeit und den Markenwert zu schützen. Nur die von uns bereitgestellten Originaldateien sind zu verwenden.
Zusammenspiel mit unseren anderen Richtlinien
Die Marken- und Logonutzungsrichtlinie ist ein Teil unseres übergeordneten Compliance-Rahmens. Sie steht nicht isoliert, sondern ergänzt insbesondere unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Datenschutzerklärung. So regeln die AGB beispielsweise die grundsätzlichen Pflichten von Kunden und Partnern, während die Markenrichtlinie detailliert festlegt, wie unsere Kennzeichen verwendet werden dürfen.
Ein Verstoß gegen die Markenrichtlinie kann zugleich eine Vertragsverletzung darstellen, wenn der Nutzer durch einen Partnerschaftsvertrag an die Einhaltung gebunden ist. In solchen Fällen behalten wir uns vor, neben markenrechtlichen Schritten auch vertragliche Konsequenzen zu prüfen, etwa die Kündigung der Partnerschaft.
Auch im Zusammenhang mit unserer Datenschutzerklärung ist die Markenrichtlinie relevant: Wenn Kunden oder Partner unser Logo auf ihrer Website einbinden, müssen sie sicherstellen, dass damit keine Datenschutzverstöße verbunden sind – etwa durch unzulässige Tracking-Elemente in der Logo-Datei. Unsere Logodateien enthalten keinerlei solche Funktionen, gleichwohl obliegt die Einhaltung der Datenschutzvorschriften dem jeweiligen Website-Betreiber.
Für White-Label-Partner gelten gesonderte vertragliche Regelungen, die die Nichtnutzung unserer Marke festschreiben. Diese Vereinbarungen haben Vorrang vor der allgemeinen Markenrichtlinie. Bei Unklarheiten zum Zusammenspiel der Richtlinien steht unser Team unter [email protected] für Rückfragen zur Verfügung.
Stand dieser Information: Juli 2026 – wir aktualisieren bei Änderungen der Rechtslage oder unserer Abläufe.