Rechtliches & Compliance
Urheberrecht, Lizenzen & Nutzungsrechte
Wem gehören die Inhalte dieser Website, welche Lizenzen liegen Schriften und Bildern zugrunde, und welche Rechte erhalten Kunden an Arbeitsergebnissen? Diese Seite beantwortet die urheberrechtlichen Fragen rund um baduno.com und unsere Leistungen.
Diese Seite informiert über unsere Praxis und die Rechtslage in allgemeiner Form. Sie ist keine Rechtsberatung; verbindlich sind allein die Vertragsdokumente und die deutsche Fassung dieser Seiten.
Inhalte dieser Website
Texte, Gestaltung und Struktur von baduno.com sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum der Baduno GmbH. Die Bildwelt ist KI-generierte Eigenproduktion und unterliegt unserem Hausrecht an der Zusammenstellung; eine Übernahme von Texten, Designelementen oder Bildserien bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Für Presseberichterstattung über Baduno geben wir Material gern frei – Kontakt über die Presseseite.
Verwendete Lizenzen Dritter
Die Schriften Fraunces und Vazirmatn stehen unter der SIL Open Font License und werden von unseren Servern ausgeliefert. Die Erdtexturen der interaktiven Weltkugel basieren auf frei nutzbarem NASA-Bildmaterial (Blue Marble/Visible Earth); NASA-Material ist grundsätzlich nicht urheberrechtlich beschränkt, eine Namensnennung erfolgt hiermit. Eingesetzte Open-Source-Komponenten (etwa Three.js, MIT-Lizenz) verwenden wir lizenzkonform.
Rechte an Arbeitsergebnissen für Kunden
Mit vollständiger Zahlung erhalten Kunden an den für sie erstellten Arbeitsergebnissen die vertraglich vereinbarten, im Regelfall ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte für die vereinbarten Zwecke. Terminologie-Datenbanken, Übersetzungen und Texte gehören danach dem Kunden; unsere internen Werkzeuge, Pipelines und wiederverwendbaren Basiskomponenten bleiben bei uns.
KI-generierte Inhalte und Schutzfähigkeit
Rein maschinell erzeugte Inhalte genießen nach deutschem Recht regelmäßig keinen eigenen Urheberrechtsschutz; Schutz entsteht durch die menschliche schöpferische Leistung in Auswahl, Bearbeitung und Komposition. Wir gestalten Prozesse so, dass diese menschliche Prägung dokumentiert ist, und übertragen Kunden die Rechte, die wir selbst halten – erfundene Exklusivrechte an Gemeinfreiem versprechen wir nicht.
Fremde Rechte, Beanstandungen, Kundeninhalte
Kunden sichern uns zu, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter verwendbar sind; wir prüfen unsererseits unsere Bildproduktion auf erkennbare Markenzeichen und reale Personen. Sollten Sie der Ansicht sein, dass Inhalte dieser Website Ihre Rechte verletzen, schreiben Sie an [email protected] – wir prüfen jeden Hinweis kurzfristig und dokumentiert.
Praxisbeispiel Schritt für Schritt
Nehmen wir an, ein Kunde beauftragt uns mit der Erstellung einer mehrsprachigen Terminologie-Datenbank für sein Unternehmen. Nach Projektstart definieren wir gemeinsam die Begriffe und Übersetzungen. Während der Bearbeitung entstehen Entwürfe, die wir dem Kunden zur Prüfung vorlegen – zu diesem Zeitpunkt liegen die Nutzungsrechte noch bei uns. Nach erfolgreicher Abnahme und vollständiger Zahlung erhalten die erstellten Inhalte (die finale Terminologie-Datenbank, Übersetzungen und dazugehörige Texte) die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte. Im Regelfall handelt es sich um ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Rechte für den vereinbarten Zweck, sodass der Kunde die Inhalte eigenständig nutzen, bearbeiten und weitergeben kann. Unsere internen Werkzeuge, Pipelines und wiederverwendbaren Basiskomponenten – wie etwa unsere sprachlichen Analyse-Tools – bleiben dagegen unser Eigentum und werden nicht übertragen. Dieses Vorgehen stellen wir sicher, indem wir in unseren Verträgen klar zwischen Kundeninhalten und unseren internen Ressourcen trennen. Der Kunde erhält somit genau das, was für sein Projekt geschaffen wurde, ohne dass wir Funktionalitäten preisgeben, die wir für andere Kunden einsetzen.
Häufige Missverständnisse
Im Umgang mit Urheberrecht und Lizenzen begegnen uns immer wieder bestimmte Annahmen, die in der Praxis nicht zutreffen. Ein häufiger Irrglaube ist, dass Kunden automatisch alle Rechte an sämtlichen Zwischenprodukten erhalten, sobald ein Projekt beginnt. Tatsächlich verbleiben die Rechte an Entwürfen, unfertigen Übersetzungen oder vorläufigen Terminologielisten bis zur vollständigen Zahlung bei uns. Erst mit der vertraglich vereinbarten Abnahme und Bezahlung gehen die Nutzungsrechte am finalen Arbeitsergebnis auf den Kunden über.
Ein weiteres Missverständnis betrifft KI-generierte Inhalte. Manche Kunden gehen davon aus, dass rein maschinell erstellte Texte oder Bilder automatisch urheberrechtlich geschützt sind und beliebig lizenziert werden können. Wie auf dieser Seite beschrieben, entsteht Schutz erst durch die menschliche schöpferische Leistung. Wir dokumentieren diese Leistung in Auswahl, Bearbeitung und Komposition, sodass die Rechteübertragung rechtssicher erfolgt. Wir versprechen jedoch keine Exklusivrechte an Inhalten, die bereits gemeinfrei sind – etwa an frei nutzbaren NASA-Bildern, die wir als Grundlage verwenden.
Auch die Nutzung von Open-Source-Komponenten führt gelegentlich zu Unsicherheiten. Die unter der SIL Open Font License stehenden Schriften oder die MIT-lizenzierten Bibliotheken wie Three.js dürfen wir verwenden und weitergeben, jedoch ohne die Lizenzbedingungen zu ändern. Kunden erhalten daher keine ausschließlichen Rechte an diesen Komponenten selbst, sondern nur an den darauf aufbauenden, individuell erstellten Ergebnissen.
Zusammenspiel mit unseren anderen Richtlinien
Die hier dargestellten urheberrechtlichen Regelungen sind eng mit unseren weiteren Richtlinien verknüpft. So ergänzen sich etwa die Datenschutzerklärung und die Rechte an Arbeitsergebnissen: Kunden sichern zu, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind – dies schließt auch personenbezogene Daten ein, deren Verarbeitung wir gemäß Datenschutzvorgaben durchführen. Umgekehrt behandeln wir alle Kundendaten vertraulich und nutzen sie nur für die vereinbarten Zwecke, ohne eigenständige Nutzungsrechte an den Inhalten zu beanspruchen.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) konkretisieren die Rechteübertragung und legen vertragliche Rahmenbedingungen fest, etwa Zahlungsziele oder Haftungsausschlüsse. Die auf dieser Seite beschriebene Praxis – ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte nach vollständiger Zahlung – ist dort standardmäßig verankert. Bei Sonderwünschen wie einer zeitlichen Befristung oder räumlichen Beschränkung weichen wir individuell ab, was dann im Vertrag dokumentiert wird.
Zudem verweisen wir in unseren Impressumsangaben auf die geltenden Rechtsquellen. Die Nennung der SIL Open Font License oder der NASA-Bildquellen erfolgt transparent, sodass Kunden und Dritte nachvollziehen können, welche Lizenzen unseren Werkzeugen zugrunde liegen. Dieses Zusammenspiel schafft Klarheit für alle Beteiligten und vermeidet Widersprüche zwischen den verschiedenen rechtlichen Dokumenten.
Was das für Kunden konkret bedeutet
Für unsere Kunden ergeben sich aus den beschriebenen urheberrechtlichen Grundsätzen konkrete Handhabungen im Projektalltag. Sie erhalten mit der Abnahme und vollständigen Bezahlung die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den für sie erstellten Arbeitsergebnissen – etwa an Terminologie-Datenbanken, Übersetzungen oder lokalisierten Websites. Diese Rechte sind im Regelfall ausschließlicher Natur, sodass wir die Ergebnisse nicht anderweitig verwenden oder weitergeben. Der Kunde kann die Inhalte eigenständig nutzen, bearbeiten, vervielfältigen und Dritten zugänglich machen, soweit der vereinbarte Zweck dies abdeckt.
Wichtig zu verstehen: Nicht übertragen werden unsere internen Werkzeuge, Pipelines und wiederverwendbaren Basiskomponenten. Die sprachlichen Analyse-Tools, Vorlagen oder Skripte, die wir projektübergreifend einsetzen, bleiben unser Eigentum. Der Kunde erhält also genau das, was für sein Projekt individuell geschaffen wurde, ohne Funktionalitäten, die wir für andere Kunden bereithalten. Diese Trennung wird vertraglich klar definiert und in der Zusammenarbeit kommuniziert.
Darüber hinaus profitieren Kunden von unserer transparenten Lizenzpolitik bei Drittmaterialien: Die von uns genutzten Schriften und Bildquellen sind entweder lizenzkostenfrei oder bereits abgegolten. Kunden müssen daher keine zusätzlichen Lizenzgebühren für diese Grundlagen befürchten, solange die Nutzung im vereinbarten Rahmen bleibt. Sollten dennoch Fragen zu konkreten Rechten auftauchen, stehen wir jederzeit zur Klärung zur Verfügung.
Interner Ablauf bei uns
Bevor wir ein Projekt starten, dokumentieren wir die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen in unserer Projektakte. Wir erfassen, welche Inhalte vom Kunden stammen, welche wir neu erstellen und welche auf lizenzierten Drittanbietern basieren. Während der Bearbeitung kennzeichnen wir Zwischenergebnisse intern mit Rechtehinweisen – beispielsweise, ob ein Entwurf noch unserem Hausrecht unterliegt oder bereits zur Freigabe an den Kunden vorgesehen ist. Diese Kennzeichnung hilft uns, bei jeder Übergabe den richtigen Rechteübergang sicherzustellen. Nach Abschluss der Zahlung erstellen wir für den Kunden eine schriftliche Bestätigung der Rechteübertragung, in der die erworbenen Nutzungsrechte genau beschrieben sind. Parallel dazu archivieren wir unsere internen Werkzeuge und Vorlagen getrennt von den Kundenergebnissen, sodass keine Vermischung entsteht. Unser System protokolliert zudem, welche KI-generierten Bestandteile durch menschliche Auswahl und Bearbeitung eine schöpferische Leistung erfahren haben – diese Dokumentation dient als Nachweis, falls später Fragen zur Schutzfähigkeit auftreten. Für den Fall von Beanstandungen Dritter halten wir eine interne Checkliste bereit, die eine kurzfristige Prüfung und ggf. Anpassung der Inhalte ermöglicht. Dieser strukturierte Ablauf stellt sicher, dass wir sowohl die Rechte unserer Kunden als auch unsere eigenen gewerblichen Schutzrechte jederzeit nachvollziehbar wahren.
Begriffe verständlich erklärt
Im Kontext dieser Seite begegnen Ihnen einige Fachbegriffe, die wir hier kurz erläutern. Unter ausschließlichen Nutzungsrechten verstehen wir das Recht, die erstellten Inhalte selbst zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu bearbeiten – und zwar so, dass kein anderer (auch nicht wir) dies ohne Ihre Zustimmung tun darf. Zeitlich unbeschränkt bedeutet, dass diese Rechte nicht nach einer bestimmten Frist verfallen, sondern dauerhaft bestehen bleiben. Räumlich unbeschränkt heißt, dass die Nutzung in allen Ländern der Welt erlaubt ist. Der vereinbarte Zweck wird im Vertrag festgelegt; er kann etwa die interne Nutzung, die Veröffentlichung auf einer Website oder die Einbindung in eine Software umfassen. Von den Nutzungsrechten abzugrenzen sind unsere internen Werkzeuge: Das sind wiederverwendbare Komponenten wie Übersetzungsmemorys, Terminologie-Pipelines oder Analyse-Skripte, die wir für viele Kunden einsetzen. Diese bleiben unser Eigentum und werden nicht übertragen. KI-generierte Inhalte sind Erzeugnisse, die ohne menschliche schöpferische Leistung entstanden sind – nach deutschem Urheberrecht sind sie nicht als Werk geschützt. Erst durch Auswahl, Bearbeitung und Zusammenstellung durch Menschen kann ein Schutz entstehen. Diese Abgrenzung ist wichtig, um zu verstehen, welche Rechte wir an welchen Bestandteilen halten und übertragen können.
Was das für Kunden konkret bedeutet
Für unsere Kunden ergeben sich aus den beschriebenen Grundsätzen klare praktische Konsequenzen. Wenn Sie eine Terminologie-Datenbank, Übersetzungen oder Texte bei uns in Auftrag geben, erhalten Sie nach vollständiger Zahlung die ausschließlichen Nutzungsrechte an diesen Ergebnissen. Sie können die Inhalte dann ohne weitere Rücksprache mit uns intern verwenden, an Dritte weitergeben oder auf Ihrer Website veröffentlichen. Was Sie nicht erhalten, sind unsere internen Abläufe, Software-Tools oder wiederverwendbaren Basiskomponenten – diese nutzen wir auch für andere Kunden und können sie daher nicht exklusiv an Sie übertragen. Falls Sie später Änderungen an den gelieferten Inhalten vornehmen möchten, können Sie das eigenständig tun; bearbeitete Versionen fallen dann unter Ihre Rechte. Sollten Sie die Inhalte in einem anderen als dem vereinbarten Zweck nutzen wollen, ist das in der Regel auch möglich, solange keine Rechte Dritter betroffen sind – wir empfehlen jedoch, dies vorab kurz mit uns abzustimmen. Bei KI-generierten Inhalten weisen wir Sie darauf hin, dass wir die menschliche Prägung dokumentieren, um die Schutzfähigkeit zu untermauern. Sie erhalten die Rechte, die wir selbst an den Ergebnissen halten; wir versprechen keine Exklusivrechte an gemeinfreien Bestandteilen. Zusammengefasst: Sie bekommen genau die Rechte an den speziell für Sie erstellten Arbeiten, die Sie für Ihr Geschäft benötigen, während wir unsere Infrastruktur für andere Projekte einsatzbereit halten.
Dokumentation der menschlichen Schöpfungshöhe bei KI-Inhalten
In der Praxis sichern wir die urheberrechtliche Schutzfähigkeit KI-gestützter Arbeitsergebnisse durch eine lückenlose Dokumentation der menschlichen Mitwirkung. Bei jedem Projekt erfassen wir, welche schöpferischen Leistungen von unseren Redakteuren und Grafikern erbracht werden – etwa die Auswahl und Anordnung von KI-Vorschlägen, die kreative Überarbeitung von Texten oder die Komposition von Bildelementen. Diese Dokumentation erfolgt projektbegleitend in unseren internen Systemen: Wir protokollieren, wann ein menschlicher Bearbeiter eine KI-Generierung initiiert, welche Parameter er gewählt hat, und wie er die Ergebnisse nachbearbeitet hat. Auf diese Weise lässt sich im Streitfall nachweisen, dass eine ausreichende menschliche Prägung vorliegt, die nach deutschem Recht für den Urheberrechtsschutz erforderlich ist. Diese Praxis stellt sicher, dass die Rechte, die wir unseren Kunden einräumen, rechtlich belastbar sind. Gleichzeitig machen wir transparent, dass rein maschinelle Vorstufen ohne menschliche Überformung nicht schutzfähig sind – ein Punkt, den wir in unseren Verträgen ausdrücklich klarstellen. Die Dokumentation dient auch der internen Qualitätssicherung: Sie ermöglicht es uns, den kreativen Anteil unserer Mitarbeiter nachzuvollziehen und kontinuierlich zu verbessern. Für Kunden bedeutet dies, dass sie auf Arbeitsergebnisse vertrauen können, deren Schutzfähigkeit nicht nur behauptet, sondern belegbar ist – ein wesentlicher Unterschied zu pauschalen Zusicherungen, die wir nicht geben.
Vertragliche Trennung von Kundeninhalten und internen Ressourcen
Die klare Trennung zwischen dem, was ein Kunde erwirbt, und dem, was unser Eigentum bleibt, ist ein zentraler Bestandteil unserer Verträge. In der Praxis bedeutet das: Sobald ein Projekt startet, definieren wir gemeinsam mit dem Kunden den genauen Umfang der zu erstellenden Inhalte – seien es Terminologiedatenbanken, Übersetzungen oder Grafiken. Gleichzeitig listen wir in unseren Verträgen die internen Werkzeuge, Pipelines und wiederverwendbaren Basiskomponenten auf, die nicht Gegenstand der Übertragung sind. Ein typisches Beispiel: Für eine mehrsprachige Website erstellen wir Texte und eine dazugehörige Terminologie. Die Texte und die Terminologie werden nach Zahlung an den Kunden übertragen. Unser Übersetzungs-Memory-System, die zugrunde liegenden Algorithmen und die Vorlagen für die Website-Struktur bleiben hingegen bei uns. Diese Trennung wird in den Vertragsbedingungen in einer eigenen Klausel erläutert, und wir erläutern sie dem Kunden vor Vertragsunterzeichnung mündlich. Auf diese Weise vermeiden wir Missverständnisse: Der Kunde erhält genau das, was für sein Projekt geschaffen wurde, ohne dass wir unsere unternehmenseigenen Ressourcen preisgeben, die für andere Kunden ebenfalls eingesetzt werden können. Dieses Vorgehen ist branchenüblich und schafft für beide Seiten Rechtssicherheit.
Prüfung von Kundeninhalten auf Rechte Dritter
Bevor wir mit der eigentlichen Arbeit beginnen, bitten wir unsere Kunden regelmäßig, uns zu versichern, dass die von ihnen bereitgestellten Inhalte – etwa Logos, Bildmaterial oder Textbausteine – frei von Rechten Dritter sind. Diese Zusicherung ist vertraglich festgehalten. Darüber hinaus führen wir bei unseren eigenen Bildproduktionen eine Sichtprüfung durch: Wir achten darauf, dass KI-generierte Bilder keine erkennbaren Markenzeichen, geschützte Designs oder Abbildungen realer Personen enthalten. Sollte uns dennoch ein Hinweis auf eine mögliche Rechtsverletzung erreichen, etwa durch eine E-Mail an [email protected], leiten wir umgehend einen dokumentierten Prüfprozess ein. Dieser umfasst die Identifizierung des beanstandeten Inhalts, die rechtliche Einordnung durch unsere Compliance-Abteilung und gegebenenfalls die unverzügliche Entfernung des Materials. Wir dokumentieren jeden Schritt, um nachweisen zu können, dass wir unserer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Für Kunden bedeutet dieser Prozess, dass wir nicht nur auf ihre Zusicherung vertrauen, sondern auch eigenständig Risiken minimieren. Gleichzeitig ist es wichtig zu verstehen, dass wir keine umfassende Rechtsprüfung jedes einzelnen Kundeninhalts durchführen können – dafür ist die Zusicherung des Kunden die Grundlage. Die Zusammenarbeit in diesem Bereich setzt ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis voraus, das wir durch klare Absprachen und Transparenz fördern.
Stand dieser Information: Juli 2026 – wir aktualisieren bei Änderungen der Rechtslage oder unserer Abläufe.