Rechtliches & Compliance
Zahlungs- & Lieferinformationen
Klarheit über Zahlung und Lieferung gehört zu einem seriösen Angebot. Diese Seite fasst zusammen, wie Bezahlung, Rechnungsstellung und Lieferung bei Baduno ablaufen – von der Zahlart bis zum Umgang mit Verzögerungen.
Diese Seite informiert über unsere Praxis und die Rechtslage in allgemeiner Form. Sie ist keine Rechtsberatung; verbindlich sind allein die Vertragsdokumente und die deutsche Fassung dieser Seiten.
Zahlarten
Sie zahlen wahlweise per Überweisung auf unser deutsches Geschäftskonto, per Kreditkarte (über Stripe) oder per PayPal; weitere Zahlarten wie iDEAL oder Bancontact können im Bestellvorgang über Mollie angeboten werden. Zahlungsdaten verarbeitet der jeweilige Zahlungsdienstleister; vollständige Kartendaten erreichen unsere Systeme nicht.
Zahlungsplan bei Projekten
Projektleistungen sind, sofern das Angebot nichts anderes regelt, zu 50 % bei Beauftragung und zu 50 % bei Lieferung fällig. Monatspakete werden monatlich im Voraus abgerechnet. Jede Rechnung entspricht exakt dem Angebot – Positionen, Preise, Umsatzsteuer; Überraschungspositionen gibt es nicht.
Rechnungen & Aufbewahrung
Rechnungen erhalten Sie elektronisch als PDF mit ausgewiesener Umsatzsteuer und allen Pflichtangaben; im Kundenbereich stehen sie dauerhaft zum Abruf. Für Geschäftskunden im EU-Ausland mit gültiger USt-IdNr. wenden wir das Reverse-Charge-Verfahren an, die Rechnung enthält den entsprechenden Hinweis.
Lieferung digitaler Leistungen
Geliefert wird elektronisch: als Deployment auf Ihre Systeme, als Übergabepaket zum Download oder per Einspielung ins CMS – wie im Angebot vereinbart. Der Liefertermin steht im Vertrag; über absehbare Verzögerungen informieren wir unaufgefordert und vor dem Termin, nicht danach.
Zahlungsverzug & Aussetzung
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln (§ 288 BGB); vor jeder Mahnung steht eine freundliche Erinnerung. Wir können laufende Leistungen bei erheblichem Verzug nach Ankündigung aussetzen; bereits gelieferte und bezahlte Arbeitsergebnisse bleiben davon unberührt.
Praxisbeispiel: So läuft eine typische Projektzahlung ab
Stellen Sie sich vor, Sie beauftragen uns mit der Übersetzung und Lokalisierung Ihrer Unternehmenswebsite. Im Angebot ist ein Festpreis von 5.000 Euro vereinbart, Zahlungsplan 50 % bei Beauftragung, 50 % bei Lieferung. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Auftragsbestätigung und eine erste Rechnung über 2.500 Euro. Sie überweisen den Betrag auf unser deutsches Geschäftskonto oder zahlen per Kreditkarte über Stripe – der Zahlungseingang wird automatisch in unserem System vermerkt. Wir beginnen mit der Arbeit. Sobald die Übersetzungen und Anpassungen abgeschlossen sind, liefern wir das lokalisierte Website-Paket als Download-Link oder spielen es direkt in Ihr Content-Management-System ein. Zeitgleich stellen wir die zweite Rechnung über die restlichen 2.500 Euro aus. Beide Rechnungen enthalten exakt die Positionen aus Ihrem Angebot, inklusive Umsatzsteuer. Wenn Sie eine umsatzsteuerliche Freistellung wünschen (Reverse-Charge), benötigen wir Ihre gültige USt-IdNr. vor Rechnungsstellung. Nach vollständiger Zahlung haben Sie dauerhaft Zugriff auf alle Rechnungen in Ihrem Kundenbereich.
Häufige Missverständnisse zu Zahlung und Lieferung
Ein oft vorkommendes Missverständnis betrifft die Fälligkeit der Abschlagszahlung: Manche Kunden gehen davon aus, dass die erste Rate erst bei Lieferung oder nach Teilleistung fällig wird. Tatsächlich ist die erste Rate von 50 % – sofern im Angebot nicht anders geregelt – bereits mit der Beauftragung fällig, also bevor wir mit der Arbeit beginnen. Dies dient der Planungssicherheit und deckt unseren Aufwand für die initiale Projektorganisation. Ein weiteres Missverständnis: Der Liefertermin sei erst nach vollständiger Zahlung bindend. Richtig ist: Der Liefertermin steht im Vertrag und ist unabhängig vom Zahlungseingang. Wir informieren Sie bei absehbaren Verzögerungen rechtzeitig, unabhängig davon, ob Sie bereits die erste Rate gezahlt haben. Auch die Aussetzung laufender Leistungen bei Zahlungsverzug wird oft falsch eingeordnet: Wir setzen Leistungen erst nach Ankündigung aus, und nur bei erheblichem Verzug. Bereits gelieferte und bezahlte Arbeitsergebnisse bleiben davon unberührt. Schließlich die Rechnungsstellung: Sie erhalten stets eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, es sei denn, Sie sind Geschäftskunde im EU-Ausland und haben eine gültige USt-IdNr. – dann weisen wir auf dem Dokument das Reverse-Charge-Verfahren aus.
Was diese Informationen für Sie konkret bedeuten
Aus den Zahlungs- und Lieferinformationen ergibt sich für Sie als Kunde ein klarer Ablauf. Sie wissen genau, wann welche Zahlung fällig ist und in welcher Form Sie Ihre Leistung erhalten. Bei Projekten mit 50/50-Zahlungsplan binden Sie sich mit der ersten Rate: Sie haben dann bereits einen Rechtsanspruch auf die vertraglich vereinbarte Leistung, auch wenn die Arbeit noch nicht begonnen hat. Umgekehrt sichern wir uns mit der zweiten Rate ab, dass Sie nach Lieferung zahlen. Für Sie bedeutet das: Planen Sie die Zahlungen entsprechend der Projektphasen ein. Bei monatlichen Paketen (z. B. Wartung oder Content-Pflege) wird monatlich im Voraus abgerechnet – Sie zahlen also immer für den kommenden Monat. Damit sind Ihre Kosten kalkulierbar. Die elektronische Rechnungsstellung als PDF stellt sicher, dass Sie die Unterlagen jederzeit abrufen können, auch Jahre später. Und wenn es einmal zu einer Verzögerung kommt, profitieren Sie von unserer Regel, Sie unaufgefordert und vor dem Liefertermin zu informieren – nicht erst auf Nachfrage. Dies gibt Ihnen Planungssicherheit für Ihre eigenen Deadlines. Im Falle eines Zahlungsverzugs unsererseits (etwa wenn wir eine Gutschrift leisten müssen) gelten ebenfalls die gesetzlichen Fristen – hierüber informieren wir Sie gesondert.
Zusammenspiel mit unseren anderen Richtlinien
Diese Zahlungs- und Lieferinformationen sind eng mit unseren weiteren Richtlinien verknüpft. Die Auftragsbestätigung, die Sie nach Beauftragung erhalten, verweist sowohl auf diese Seite als auch auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). In den AGB sind unter anderem die genauen Regelungen zu Gewährleistung, Haftung und Kündigung festgehalten – diese ergänzen die hier beschriebenen Zahlungs- und Lieferbedingungen. Wenn Sie etwa eine Rechnung aufgrund eines Mangels zurückhalten möchten, greifen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die in den AGB konkretisiert sind.
Auch unser Datenschutzhinweis spielt eine Rolle: Die von Ihnen im Zahlungsvorgang angegebenen Daten (wie Ihre Adresse und Zahlungsinformationen) werden nur für die Abwicklung der Transaktion genutzt und nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben. Die Zahlungsdienstleister Stripe, PayPal und Mollie verarbeiten Ihre Daten gemäß ihren eigenen Datenschutzbestimmungen, auf die wir in unseren Datenschutzhinweisen gesondert hinweisen. Falls Sie Fragen zu einer Rechnung haben, können Sie sich jederzeit an unseren Kundenservice wenden – die Kontaktdaten finden Sie im Impressum. Die verschiedenen Richtlinien bilden zusammen einen klaren Rahmen für unsere Zusammenarbeit und vermeiden Missverständnisse.
Interner Ablauf bei uns
Hinter den Kulissen bei Baduno laufen Zahlungs- und Lieferprozesse weitgehend automatisiert ab. Sobald eine Bestellung eingeht, wird sie in unserem System erfasst und eine Auftragsbestätigung generiert. Parallel dazu erstellt unsere Buchhaltung die erste Rechnung nach dem im Angebot festgelegten Zahlungsplan. Diese Rechnung wird als elektronisches PDF erstellt und enthält alle gesetzlichen Pflichtangaben. Bei Eingang einer Zahlung über unser Geschäftskonto, eine Kreditkarte oder PayPal gleicht unser System die Zahlung automatisch mit dem offenen Posten ab. Bei Zahlungen per Kreditkarte erfolgt die Verarbeitung über Stripe, ohne dass vollständige Kartendaten bei uns landen. Für die Rechnungsstellung bei EU-Auslandskunden mit USt-IdNr. prüft unser Team die Gültigkeit der Umsatzsteuer-ID und wendet gegebenenfalls das Reverse-Charge-Verfahren an. Für die Lieferung digitaler Leistungen wird nach Fertigstellung ein Download-Link bereitgestellt oder das Deployment in Ihr System eingeleitet. Zeitgleich mit der Lieferung wird die Schlussrechnung ausgelöst. Mahnläufe sehen vor, dass zuerst eine freundliche Erinnerung automatisch versendet wird. Erst bei weiterem Verzug wird eine manuelle Prüfung durch unseren Kundenservice durchgeführt, bevor eine Aussetzung der Leistungen in Betracht gezogen wird. Alle Prozessschritte sind klar definiert, um einen transparenten Ablauf zu gewährleisten.
Zusammenspiel mit unseren anderen Richtlinien
Die Zahlungs- und Lieferinformationen sind ein Teil unseres Richtlinienrahmens und ergänzen andere Dokumente wie die AGB, die Datenschutzerklärung oder die Widerrufsbelehrung. Beispielsweise regeln unsere AGB, wann ein Vertrag zustande kommt und welche Rechte und Pflichten bestehen – die Zahlungs- und Lieferinformationen konkretisieren diese Punkte für den kaufmännischen Ablauf. Die Datenschutzerklärung erläutert, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen, insbesondere im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung durch Drittanbieter wie Stripe oder Mollie. Die Widerrufsbelehrung gilt für Verbraucher und informiert über das Recht, den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen – was Auswirkungen auf Zahlungsverpflichtungen haben kann. Auch das Reverse-Charge-Verfahren steht in Zusammenhang mit umsatzsteuerlichen Regelungen, die in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden näher ausgeführt sein können. Die hier beschriebenen Abläufe, wie die automatische Rechnungserstellung oder der Mahnprozess, sind mit unseren internen Compliance-Vorgaben abgestimmt und stellen sicher, dass wir alle gesetzlichen Anforderungen einhalten. Wenn Sie als Kunde also die Zahlungs- und Lieferinformationen lesen, sehen Sie die praktische Umsetzung dessen, was in den allgemeinen Regelungen abstrakt festgelegt ist. Dieses Zusammenspiel schafft ein einheitliches und transparentes Gesamtbild für unsere Zusammenarbeit.
Begriffe verständlich erklärt
Um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir einige zentrale Begriffe aus unseren Zahlungs- und Lieferinformationen erläutern.
Die Fälligkeit einer Zahlung bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem der Rechnungsbetrag von uns verbucht werden kann – nicht zwingend den Zeitpunkt der Überweisung. Bei Projektleistungen ist die erste Rate von 50 % bereits mit Ihrer Beauftragung fällig, also bevor wir mit der Arbeit beginnen. Dies ermöglicht uns eine verlässliche Planung und deckt die initiale Projektorganisation.
Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung, die vor vollständiger Leistungserbringung fällig wird. In unserem Standardzahlungsplan sind dies zwei gleich große Raten. Der Begriff unterscheidet sich von einer Anzahlung, die oft als unverbindliche Reservierung gesehen wird.
Das Reverse-Charge-Verfahren ist ein Mechanismus im EU-Umsatzsteuerrecht, bei dem der Leistungsempfänger (also Sie als Geschäftskunde) die Umsatzsteuer selbst abführt. Voraussetzung ist Ihre gültige USt-IdNr. Wir weisen die Rechnung dann netto aus und vermerken den Hinweis.
Mit Deployment ist die technische Auslieferung digitaler Leistungen gemeint – zum Beispiel das Einspielen von Übersetzungen in Ihr Content-Management-System oder das Bereitstellen eines Download-Pakets. Der Liefertermin im Vertrag bezieht sich auf diesen Vorgang.
Die Aussetzung laufender Leistungen bei Zahlungsverzug tritt nur nach vorheriger Ankündigung ein und betrifft ausschließlich noch nicht erbrachte Leistungen. Bereits gelieferte und bezahlte Arbeitsergebnisse bleiben unberührt. Sie erhalten stets eine freundliche Erinnerung vor einer Mahnung.
Was das für Kunden konkret bedeutet
Unsere Zahlungs- und Lieferinformationen sind darauf ausgelegt, Ihnen als Kunden maximale Transparenz zu bieten. Konkret bedeutet das:
Sie wissen von Anfang an, wann welche Zahlungen fällig sind – spätestens mit der Auftragsbestätigung erhalten Sie die erste Rechnung. Überraschungen bei den Kosten sind ausgeschlossen, da jede Rechnung exakt den vereinbarten Positionen und Preisen entspricht. Sollten Sie eine umsatzsteuerliche Freistellung wünschen, regeln wir das auf Basis Ihrer gültigen USt-IdNr. – ein unkomplizierter Prozess.
Die Lieferung digitaler Leistungen erfolgt wie im Angebot vereinbart. Sollte sich eine Verzögerung abzeichnen, informieren wir Sie proaktiv und rechtzeitig vor dem Termin. Das bedeutet, Sie müssen nicht selbst nachfragen, sondern erhalten von uns eine frühzeitige Mitteilung.
Im Fall von Zahlungsverzug gehen wir maßvoll vor: Vor jeder Mahnung erhalten Sie eine freundliche Erinnerung. Erst bei erheblichem Verzug und nach Ankündigung können wir laufende Leistungen aussetzen. Ihre bereits gelieferten und bezahlten Arbeitsergebnisse sind davon nicht betroffen.
Als Geschäftskunde im EU-Ausland können Sie mit Ihrer USt-IdNr. das Reverse-Charge-Verfahren nutzen. Bitte teilen Sie uns Ihre IdNr. vor Rechnungsstellung mit, damit wir die Rechnung korrekt ausstellen.
Zudem stehen alle Rechnungen dauerhaft in Ihrem persönlichen Kundenbereich zum Download bereit – das vereinfacht Ihre Buchhaltung und Archivierung.
Interner Ablauf bei uns
Damit Sie nachvollziehen können, wie wir bei Baduno Zahlungen und Lieferungen intern handhaben, geben wir einen kurzen Einblick:
Nachdem Sie die Bestellung abgegeben haben, wird sie in unserem System erfasst. Die erste Rechnung wird automatisch generiert und an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse versendet. Gleichzeitig wird ein Kundenkonto angelegt, in dem Sie alle Rechnungen und Zahlungseingänge einsehen können.
Der Zahlungseingang wird über die Schnittstellen der Zahlungsdienstleister (Stripe, PayPal, Mollie) oder bei Überweisung manuell verbucht. Wir erhalten keine vollständigen Kreditkartendaten – diese verarbeitet ausschließlich der Dienstleister. Sobald die Zahlung gebucht ist, wird der Status im Kundenbereich aktualisiert.
Bei Projekten starten wir die Arbeit, sobald die erste Rate verbucht wurde. Der Liefertermin wird im Vertrag festgelegt und intern in unserer Planungssoftware hinterlegt. Nähert sich der Termin und zeichnet sich eine Verzögerung ab, informiert das verantwortliche Projektteam Sie unaufgefordert und vor dem Termin.
Für Mahnungen verwenden wir ein gestaffeltes System: Zuerst eine freundliche Zahlungserinnerung, danach eine förmliche Mahnung. Erst bei erheblichem Verzug und nach Ankündigung erfolgt eine Aussetzung laufender Leistungen. Dabei prüfen wir stets, ob es sich um eine vorübergehende Zahlungsschwierigkeit handelt.
Alle Vorgänge werden datenschutzkonform und revisionssicher in unserem System dokumentiert. Ihre Rechnungen stehen Ihnen dauerhaft zur Verfügung – auch nach Projektabschluss.
Stand dieser Information: Juli 2026 – wir aktualisieren bei Änderungen der Rechtslage oder unserer Abläufe.