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Leistungen im Detail

Barrierefreiheit (BFSG & WCAG)

Seit Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz viele Unternehmen zu barrierefreien Websites. Wir prüfen und verbessern Ihre Website nach WCAG – gut für Pflicht, Reichweite und Nutzer.

Elegante geschwungene Rampe mit Messinghandlauf
2025BFSG in Kraft – Pflicht für viele Anbieter
WCAG2.1 AA als geprüfter Zielstandard
+20 %größere erreichbare Zielgruppe – mindestens

Barrierefreiheit ist Qualität, die alle spüren

Gute Kontraste helfen in der Mittagssonne, klare Struktur hilft Eiligen, Tastaturbedienung hilft Profis: Was für Menschen mit Behinderung notwendig ist, macht Websites für alle besser. Barrierefreiheit ist kein Sonderthema – sie ist Handwerksqualität mit Rechtsrahmen.

Seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist sie für viele Angebote zudem Pflicht. Wir prüfen nach WCAG 2.1 AA, beheben strukturiert und dokumentieren nachvollziehbar – inklusive der Erklärung zur Barrierefreiheit, die das Gesetz verlangt.

Steinrampe mit Messinghandlauf in warmem Architekturlicht

So läuft es ab

  1. 01

    Audit nach WCAG 2.1 AA

    Automatisiert plus manuell: Screenreader, Tastatur, Kontraste, Formulare – mit klassifizierten Befunden.

  2. 02

    Priorisierte Behebung

    Blockierendes zuerst: Wir beheben nach Schweregrad, mit transparentem Aufwand je Punkt.

  3. 03

    Verifikation

    Nachprüfung der Behebungen im echten Nutzungskontext – nicht nur im Prüftool.

  4. 04

    Erklärung & Verankerung

    Erklärung zur Barrierefreiheit, Feedback-Weg und Richtlinien fürs Team – damit es zugänglich bleibt.

Prüfung mit Substanz

Kontraste, Tastaturbedienung, Screenreader-Struktur, Formulare: Wir testen entlang der WCAG-Kriterien und dokumentieren jeden Befund verständlich.

Umsetzung inklusive

Wir liefern nicht nur den Bericht, sondern beheben die Barrieren – im Code, im Design und in den Inhalten.

Barrierefrei in jeder Sprache

Alternativtexte, Aria-Labels und Erklärungen werden in alle Sprachfassungen übernommen – Barrierefreiheit endet nicht an der Sprachgrenze.

Typische Einsatzfälle

BFSG-Pflicht erfüllen

Shops und Dienstleister mit Verbraucherkontakt: Wir bringen Sie strukturiert in die Konformität.

Öffentliche Hand & Partner

Wer für öffentliche Auftraggeber arbeitet, braucht Zugänglichkeit als Nachweis – wir liefern ihn.

Qualitätsanspruch

Auch ohne Pflicht: Zugänglichkeit als Teil von Markenqualität und größerer Reichweite.

Das erhalten Sie

  • WCAG-2.1-AA-Audit mit klassifizierten Befunden
  • Manuelle Prüfung: Screenreader, Tastatur, Zoom, Kontraste
  • Priorisierte Behebung mit Nachprüfung
  • Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß BFSG
  • Korrekte Sprachauszeichnung aller Sprachfassungen
  • Team-Richtlinien für dauerhaft zugängliche Inhalte
Eine Website, die niemanden ausschließt, überzeugt auch alle anderen.
Braille-Prägung in cremefarbenem Papier im Streiflicht

Häufige Fragen zu dieser Leistung

Gilt das BFSG auch für uns?

Das klärt im Zweifel Ihre Rechtsberatung – betroffen sind viele verbraucherorientierte digitale Angebote, mit Ausnahmen etwa für Kleinstunternehmen. Wir liefern die technische Einschätzung und die Umsetzung; die rechtliche Einordnung ersetzen wir nicht.

Reicht ein automatisierter Test?

Nein – Automatik findet grob die Hälfte der relevanten Probleme. Tastaturfallen, Screenreader-Logik und verständliche Fehlermeldungen findet nur die manuelle Prüfung. Wir kombinieren beides.

Macht Barrierefreiheit die Website hässlicher?

Im Gegenteil: Sie erzwingt Klarheit – bessere Kontraste, klare Fokuszustände, verständliche Struktur. Gutes Design und Zugänglichkeit sind dieselbe Disziplin, ernst genommen.

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