Leistungen im Detail
Barrierefreiheit (BFSG & WCAG)
Seit Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz viele Unternehmen zu barrierefreien Websites. Wir prüfen und verbessern Ihre Website nach WCAG – gut für Pflicht, Reichweite und Nutzer.

Barrierefreiheit ist Qualität, die alle spüren
Gute Kontraste helfen in der Mittagssonne, klare Struktur hilft Eiligen, Tastaturbedienung hilft Profis: Was für Menschen mit Behinderung notwendig ist, macht Websites für alle besser. Barrierefreiheit ist kein Sonderthema – sie ist Handwerksqualität mit Rechtsrahmen.
Seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist sie für viele Angebote zudem Pflicht. Wir prüfen nach WCAG 2.1 AA, beheben strukturiert und dokumentieren nachvollziehbar – inklusive der Erklärung zur Barrierefreiheit, die das Gesetz verlangt.

So läuft es ab
- 01
Audit nach WCAG 2.1 AA
Automatisiert plus manuell: Screenreader, Tastatur, Kontraste, Formulare – mit klassifizierten Befunden.
- 02
Priorisierte Behebung
Blockierendes zuerst: Wir beheben nach Schweregrad, mit transparentem Aufwand je Punkt.
- 03
Verifikation
Nachprüfung der Behebungen im echten Nutzungskontext – nicht nur im Prüftool.
- 04
Erklärung & Verankerung
Erklärung zur Barrierefreiheit, Feedback-Weg und Richtlinien fürs Team – damit es zugänglich bleibt.
Prüfung mit Substanz
Kontraste, Tastaturbedienung, Screenreader-Struktur, Formulare: Wir testen entlang der WCAG-Kriterien und dokumentieren jeden Befund verständlich.
Umsetzung inklusive
Wir liefern nicht nur den Bericht, sondern beheben die Barrieren – im Code, im Design und in den Inhalten.
Barrierefrei in jeder Sprache
Alternativtexte, Aria-Labels und Erklärungen werden in alle Sprachfassungen übernommen – Barrierefreiheit endet nicht an der Sprachgrenze.
Typische Einsatzfälle
BFSG-Pflicht erfüllen
Shops und Dienstleister mit Verbraucherkontakt: Wir bringen Sie strukturiert in die Konformität.
Öffentliche Hand & Partner
Wer für öffentliche Auftraggeber arbeitet, braucht Zugänglichkeit als Nachweis – wir liefern ihn.
Qualitätsanspruch
Auch ohne Pflicht: Zugänglichkeit als Teil von Markenqualität und größerer Reichweite.
Das erhalten Sie
- WCAG-2.1-AA-Audit mit klassifizierten Befunden
- Manuelle Prüfung: Screenreader, Tastatur, Zoom, Kontraste
- Priorisierte Behebung mit Nachprüfung
- Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß BFSG
- Korrekte Sprachauszeichnung aller Sprachfassungen
- Team-Richtlinien für dauerhaft zugängliche Inhalte
Eine Website, die niemanden ausschließt, überzeugt auch alle anderen.

Häufige Fragen zu dieser Leistung
Gilt das BFSG auch für uns?
Das klärt im Zweifel Ihre Rechtsberatung – betroffen sind viele verbraucherorientierte digitale Angebote, mit Ausnahmen etwa für Kleinstunternehmen. Wir liefern die technische Einschätzung und die Umsetzung; die rechtliche Einordnung ersetzen wir nicht.
Reicht ein automatisierter Test?
Nein – Automatik findet grob die Hälfte der relevanten Probleme. Tastaturfallen, Screenreader-Logik und verständliche Fehlermeldungen findet nur die manuelle Prüfung. Wir kombinieren beides.
Macht Barrierefreiheit die Website hässlicher?
Im Gegenteil: Sie erzwingt Klarheit – bessere Kontraste, klare Fokuszustände, verständliche Struktur. Gutes Design und Zugänglichkeit sind dieselbe Disziplin, ernst genommen.