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2026-02-11 · Redaktion Baduno · 6 blog.readMin · Blog & Wissen

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Websites jetzt erfüllen müssen

Seit Juni 2025 gilt das BFSG – und viele Unternehmenswebsites fallen darunter. Die Pflichten, verständlich sortiert, ohne Panik.

Wer betroffen ist

Das Gesetz erfasst Verbraucher-orientierte elektronische Dienstleistungen – darunter Online-Shops und viele Buchungs- und Kontaktstrecken. Reine B2B-Angebote und Kleinstunternehmen sind teils ausgenommen; die Einordnung sollte im Zweifel juristisch geprüft werden.

Was verlangt wird

Praktisch orientieren sich die Anforderungen an den WCAG: wahrnehmbar (Kontraste, Alternativtexte), bedienbar (Tastatur, Fokus), verständlich (klare Sprache, Fehlermeldungen) und robust (sauberes HTML für Hilfstechnologien).

Goldene Braille-Punkte auf dunkelblauem Papier

Die gute Nachricht

Barrierefreie Websites sind fast immer auch schnellere, besser strukturierte und suchmaschinenfreundlichere Websites. Die Pflicht zahlt auf Qualität ein, die sich ohnehin lohnt – und erschließt eine große, oft ignorierte Nutzergruppe.

Pragmatisch starten

Erst prüfen (automatisiert plus manuell), dann nach Wirkung priorisieren: Kontraste, Alternativtexte, Formulare und Tastaturbedienung beheben den Großteil der Alltagsbarrieren. Eine Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Stand ehrlich.

Hreflang und Barrierefreiheit: Ein oft übersehenes Zusammenspiel

Mehrsprachige Websites stehen vor einer zusätzlichen Herausforderung: Die Barrierefreiheitsanforderungen gelten für jede Sprachversion separat. Das hreflang-Attribut, das Suchmaschinen die Sprach- und Regionszuordnung signalisiert, muss dabei so implementiert sein, dass Screenreader und andere Hilfstechnologien die Sprachwechsel korrekt erkennen. Wenn hreflang falsch gesetzt ist oder fehlt, kann dies die Navigation für sehbehinderte Nutzer erheblich erschweren – etwa wenn eine Seite plötzlich in einer anderen Sprache geladen wird, ohne dass der Nutzer dies erwartet. Praktisch bedeutet das: Jede Sprachvariante muss nicht nur Übersetzungen, sondern auch vollständig barrierefreie Strukturen bieten. Das schließt korrekte Sprachdeklarationen im HTML (lang-Attribut) und konsistente Alternativtexte in allen Sprachen ein. Die hreflang-Konfiguration sollte daher von Anfang an in die Accessibility-Prüfung einbezogen werden.

Automatisierte Prüftools: Stärken und Grenzen

Tools wie axe, Wave oder Lighthouse können viele technische Barrieren automatisch erkennen, z. B. fehlende Alternativtexte, unzureichende Kontraste oder fehlerhafte ARIA-Attribute. Sie ersetzen jedoch keine manuelle Prüfung, da etwa die Verständlichkeit von Texten, die logische Reihenfolge von Inhalten oder die Nutzbarkeit von Formularen mit Hilfstechnologien nur durch echte Nutzertests erfasst werden können. Automatisierte Checks liefern eine erste, schnelle Fehleranalyse und eignen sich gut für kontinuierliche Tests in CI/CD-Pipelines. Die Ergebnisse müssen jedoch immer von einem Menschen bewertet werden, da Tools sowohl falsch positive als auch falsch negative Meldungen produzieren. Ein pragmatischer Workflow: Zunächst automatisierte Tests, dann eine manuelle Stichprobe mit Screenreader und Tastatur, und schließlich ein abschließender Usability-Test mit Betroffenen.

Rechtliche Konsequenzen und Übergangsfristen

Das BFSG sieht Bußgelder und Abmahnungen vor, wenn Websites nicht den Anforderungen entsprechen. Für Produkte, die vor dem 28. Juni 2025 in Betrieb genommen wurden, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030 – aber nur für solche, die vor dem Stichtag bereits barrierefrei waren oder nachweislich daran gearbeitet wird. Wer eine neue Website oder einen Relaunch nach dem 28. Juni 2025 startet, muss sofort die vollen Anforderungen erfüllen. Achtung: Das Gesetz gilt für alle neu entstehenden Inhalte; ältere Inhalte (z. B. Archivseiten) können unter Umständen aufwändiger angepasst werden. In der Praxis empfiehlt sich eine schriftliche Dokumentation des Fortschritts, um bei Beanstandungen nachweisen zu können, dass man die Barrierefreiheit schrittweise umsetzt. Eine Barrierefreiheitserklärung auf der Website ist ohnehin Pflicht.

Seit Juni 2025 gilt das BFSG – und viele Unternehmenswebsites fallen darunter. Die Pflichten, verständlich sortiert, ohne Panik.

Barrierefreiheit als Teil der internationalen SEO-Strategie

Barrierefreie Websites erfüllen nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern auch viele Kriterien, die Suchmaschinen positiv bewerten: semantische HTML-Struktur, klare Überschriftenhierarchien, aussagekräftige Alt-Texte und schnelle Ladezeiten. Diese Faktoren sind für SEO in allen Sprachen relevant. Hinzu kommt, dass Suchmaschinen explizit Barrieren wie nicht beschriftete Buttons oder fehlende Überschriften bestrafen können, da sie die Indexierung erschweren. Wer seine Website für alle Nutzer zugänglich macht, verbessert automatisch die User Experience und damit indirekt auch die Ranking-Signale. Besonders bei mehrsprachigen Websites lohnt es sich, die Barrierefreiheit von Anfang an in die Lokalisierungs-Workflows zu integrieren – etwa durch Checklisten für Übersetzer zur Erstellung barrierefreier Alternativtexte.

Testing mit realen Nutzern: Warum es unverzichtbar ist

Automatisierte Tools erkennen nur einen Teil der Barrieren. Erst der Test mit Menschen, die tatsächlich auf Hilfstechnologien angewiesen sind, zeigt, ob Ihre Website im Alltag funktioniert. Blinde Nutzer nutzen Screenreader anders als automatisierte Prüfungen simulieren; gehörlose Nutzer haben andere Anforderungen an Gebärdensprachvideos; motorisch eingeschränkte Personen navigieren ohne Maus. Ein strukturierter Test mit drei bis fünf Teilnehmern aus unterschiedlichen Behinderungsgruppen deckt Probleme auf, die kein Tool findet – etwa unlogische Fokusreihenfolgen, fehlende Kontextinformationen in ARIA-Labels oder unverständliche Fehlermeldungen. Planen Sie solche Tests idealerweise in der Entwicklungsphase ein, nicht erst kurz vor dem Livegang. Die Ergebnisse dokumentieren Sie in der Barrierefreiheitserklärung als Teil Ihrer Qualitätssicherung. Denken Sie daran: Die Tests müssen für jede Sprachversion separat durchgeführt werden, da Übersetzungen neue Barrieren schaffen können – etwa wenn Alternativtexte nicht zur Zielsprache passen oder Formularhinweise grammatikalisch falsch sind.

Content-Management-Systeme und Barrierefreiheit: Fallstricke bei Plugins

Viele Websites basieren auf CMS wie WordPress, TYPO3 oder Drupal. Diese Systeme bieten Plugins oder Erweiterungen, die Barrierefreiheit versprechen – etwa Overlay-Tools, die nachträglich Kontraste anpassen oder ARIA-Attribute einfügen. Solche Lösungen sind meist unzureichend und können sogar neue Barrieren schaffen, indem sie bestehende semantische Strukturen überschreiben. Stattdessen sollten Sie die Barrierefreiheit direkt im Theme oder Template umsetzen: saubere HTML-Struktur, korrekte Überschriftenhierarchien, native Formularelemente. Achten Sie bei der Auswahl von Plugins darauf, dass sie WCAG-konform sind und regelmäßig aktualisiert werden. Ein weiteres Problem: Viele Redakteure fügen Inhalte über den visuellen Editor ein und ignorieren dabei Alt-Texte oder Überschriftenformate. Schulen Sie Ihre Redakteure oder nutzen Sie Workflows, die barrierefreie Eingaben erzwingen – etwa Pflichtfelder für Alternativtexte bei Bildern. Auch die Wahl des CMS-Templates beeinflusst die Barrierefreiheit: Testen Sie jedes Template vor dem Einsatz mit einem automatisierten Tool und einer manuellen Stichprobe.

Testen mit Menschen mit Behinderungen: Der unverzichtbare Schritt

Automatisierte Tools und manuelle Checklisten decken viele technische Barrieren auf, doch sie ersetzen nicht den Test mit echten Nutzern. Menschen mit Behinderungen nutzen unterschiedliche Hilfstechnologien – Screenreader wie JAWS, NVDA oder VoiceOver, Vergrößerungssoftware, Sprachsteuerung oder spezielle Tastaturen. Jede dieser Kombinationen verhält sich anders, sodass selbst eine formal konforme Seite für einen blinden Nutzer unbenutzbar sein kann. Planen Sie daher regelmäßige Nutzertests mit einer heterogenen Gruppe ein: sehbehinderte, motorisch eingeschränkte und kognitiv beeinträchtigte Personen. Lassen Sie definierte Aufgaben auf Ihrer Website ausführen, etwa einen Produktkauf oder das Ausfüllen eines Kontaktformulars. Dokumentieren Sie die auftretenden Probleme genau: Wo stockt die Navigation, welche Ansagen sind unverständlich, welche Elemente werden nicht erreicht? Die Erkenntnisse aus diesen Tests sind Gold wert, denn sie zeigen nicht nur Barrieren, sondern auch Optimierungspotenzial für alle Nutzer. Achten Sie darauf, dass Sie die Tests für jede Sprachversion getrennt durchführen, da sich Übersetzungen und Schachtelsätze unterschiedlich auf die Verständlichkeit auswirken. Integrieren Sie die Ergebnisse in Ihren kontinuierlichen Verbesserungsprozess – Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern eine dauerhafte Aufgabe.

Barrierefreiheit im Content-Management-System verankern

Viele Barrierefreiheitsmängel entstehen bereits bei der Inhaltserstellung: Redakteure vergessen Alternativtexte, setzen Überschriften nicht hierarchisch ein oder verlinken nichtssagende Wörter wie „hier klicken“. Um dies zu vermeiden, sollten Sie Barrierefreiheit direkt in Ihrem Content-Management-System (CMS) verankern. Schulen Sie Ihre Redaktionsteams in den Grundlagen der WCAG – und zwar für jedes Sprachteam separat, damit die Anforderungen nicht durch kulturelle Unterschiede in der Textgestaltung untergraben werden. Nutzen Sie CMS-Plugins oder Erweiterungen, die beim Einfügen von Bildern obligatorische Alt-Text-Felder erzwingen oder eine Überschriftenhierarchie visuell anzeigen. Integrieren Sie automatisierte Checks in den Freigabeworkflow, die vor der Veröffentlichung auf häufige Fehler wie fehlende Beschriftungen oder zu geringe Kontraste hinweisen. Achten Sie zudem darauf, dass die von Ihnen verwendeten CMS-Templates und Themes bereits barrierefrei aufgebaut sind – etwa mit korrekten ARIA-Landmarks, Tastatur-Fokus-Management und semantischem HTML. Für mehrsprachige Websites ist es essenziell, dass das CMS die Lokalisierung barrierefreier Strukturen unterstützt, etwa indem hreflang-Attribute und Sprachdeklarationen automatisch korrekt gesetzt werden. Ein gut in das CMS eingebetteter Barrierefreiheitsprozess reduziert Nachbesserungsaufwand und sorgt für konsistente Qualität über alle Sprachversionen hinweg.

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Was passiert, wenn meine Website gegen das BFSG verstößt?

Bei Verstößen gegen das BFSG können Bußgelder verhängt werden. Zudem ist mit Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände zu rechnen. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und kann bis zu 100.000 Euro betragen. Eine Barrierefreiheitserklärung mit Umfang und Stand der Maßnahmen ist Pflicht und dient als Nachweis.

Müssen Übersetzungen meiner Website ebenfalls barrierefrei sein?

Ja, jede Sprachversion muss einzeln die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Das umfasst korrekte Sprachattribute (lang), übersetzte Alternativtexte sowie barrierearme Navigation. Das hreflang-Attribut muss so gesetzt sein, dass Suchmaschinen und Hilfstechnologien die Sprachwechsel korrekt erkennen. Auch Übersetzungsbüros sollten daher auf die Barrierefreiheit ihrer Lieferungen achten.

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